Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan.

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem Bürgermeister und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Transparenz, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die wichtigsten Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zu beschließen vorgelegt werden;
  • Beschlüsse über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten, deren Ausmaß die in der Satzung festgelegte Schwelle überschreiten;
  • Beschlüsse über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Franz Pixner

Bürgermeister

Alexander Turato

Bürgermeister-Stellvertreter

Dr. Robert Ladurner

Gemeindesekretär

Gemeinderäte

Alexander Turato

Bürgermeister-Stellvertreter

Ing. Christian Kofler

Gemeindereferent

Dr. Paulina Pircher

Gemeindereferentin

Elisabeth Prünster

Gemeindereferentin

Benjamin Pircher

Gemeinderat

Alexa Pöhl

Gemeinderat

Urban Unterweger

Gemeinderat

Franz Zipperle

Gemeinderat

Orte

Gemeinde Riffian

JAUFENSTRASSE 48, 39010 RIFFIAN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 18.11.2024, 09:26 Uhr