Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden

Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Riffian

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Beschreibung

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen ist von Art. 130 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 vorgesehen. 

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Kommission  für Unbewohnbarkeitserklärungen entsprechen, die zusammengesetzt ist aus:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchem des Wohnbauinstitutes


Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Arch. Christoph Vinatzer

Techniker der Gemeinde (Ersatz Ing. Kofler Christian)

Dr.in Simone Sleiter

Sprengelhygieneärztin

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 15:50 Uhr